Die allgemeinen  Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, ausgenommen 4.1.1.15, und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Fr Versandstcke, die grere Mengen flssiger Stoffe enthalten, muss die Verpackung den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II fr flssige Stoffe entsprechen.

Zustzliche Anforderungen:
Verpackungen, die fr scharfe oder spitze Gegenstnde, wie Glasscherben oder Nadeln, vorgesehen sind, mssen durchstofest und in der Lage sein, flssige Stoffe unter den Prfbedingungen des Kapitels 6.1 zurckzuhalten.